Rechtsanwälte Tümmler · Wesser · Lenz
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Die Kanzlei wurde im Januar 2002 durch zwei der heutigen Partner gegründet und besteht unterdessen aus insgesamt vier Sozien sowie einer Reihe von Mitarbeitern im anwaltlichen Bereich sowie im Bereich des Sekretariats und des Forderungseinzugs.

Weitere wertvolle Unterstützung erhalten wir fortlaufend durch Rechtsreferendare, studentische Mitarbeiter und Praktikanten.

Durch die unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Rechtsanwälte können wir eine fundierte Beratung in einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten gewährleisten. Die Einzelheiten können Sie unter der Rubrik Rechtsgebiete finden.

Die Kanzlei betreut in erster Linie Mandate aus dem gewerblichen Bereich und gehobene Privatmandate. Als dritten, spartenübergreifenden Schwerpunkt haben wir die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Vertretung auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs etabliert.